Material Compliance bei RAMPA im Überblick
Beim Bezug von Gewindeeinsätzen, Einschlagmuttern, Schrauben und mehr ist Ihnen eine hohe Produkttransparenz sowie die Einhaltung von umwelt- und materialspezifischen Vorgaben sehr wichtig? Uns auch!
Das Thema Nachhaltigkeit und Verantwortung für unsere Umwelt und unsere Mitmenschen liegt uns sehr am Herzen. Als Hersteller und unabhängiges Familienunternehmen aus Büchen setzen wir uns für die Fertigung umweltfreundlicher Produkte „made in Germany“ ein. Wir legen großen Wert auf die Einhaltung aller umwelt- und materialspezifischen Vorgaben resultierend aus internationalen Gesetzen, Normen, Richtlinien (REACH, RoHS, Konfliktmineralien etc.) sowie Kunden- und Marktanforderungen. Wir reagieren marktaktuell, arbeiten lösungsorientiert und ermöglichen eine vollumfängliche Transparenz für unsere Produkte. Überzeugen Sie sich selbst – Gerne teilen wir nachfolgend alle näheren Informationen rund um das Thema Material Compliance bei RAMPA.
Wir informieren über deklarationspflichtige Inhaltsstoffe (SVHC) in unseren Produkten gemäß REACH Verordnung (EG) 1907/2006
REACH ist die europäische Chemikalienverordnung und Richtlinie zur Registrierung, Bewertung, Kennzeichnung, Zulassung und Beschränkung besonders besorgniserregender, chemischer Stoffe (Substances of Very High Concern - SVHC). Diese ist bereits seit dem 1. Juni 2007 mit dem Ziel in Kraft, ein sehr hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit sowie für die Umwelt sicherzustellen.
Gemäß Artikel 33 der Europäischen REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 sind wir als europäischer Hersteller und Lieferant verpflichtet, über Produkte, die Inhaltsstoffe gemäß der sogenannten SVHC-Kandidatenliste mit einem Grenzwert von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten, zu informieren.
Daher arbeiten wir zum einen kontinuierlich an der frühzeitigen Identifizierung neuer SVHC-Inhaltsstoffe. Zum anderen befragen wir unsere Lieferanten in regelmäßigen Abständen, ob deklarationspflichtige Stoffe in den Produkten enthalten sind.
Der Stoff Blei (CAS-Nr.: 7439-92-1) wurde in die SVHC-Kandidatenliste vom Juni 2018 aufgenommen. Wir informieren, dass die von RAMPA gelieferten Produkte, die aus Automatenstahl und Messing (Kupferwerkstoffe) hergestellt werden, Blei in einer Konzentration von mehr als 0,1% (w/w) enthalten können.
SCIP Datenbank
Seit dem 5. Januar 2021 sind europäische Lieferanten gemäß der Abfallrahmenrichtlinie zusätzlich in der Pflicht, Informationen über Produkte, die Stoffe gemäß der SVHC-Kandidatenliste mit einem Grenzwert von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten und in der EU auf den Markt kommen, an die europäische Chemikalienagentur (ECHA)zu übermitteln.
Dafür wurde von der ECHA eine Datenbank für die Meldedaten eingerichtet – die sogenannte SCIP-Datenbank.
Die SCIP-Datenbank ergänzt die nach der REACH-Verordnung bestehenden Informationspflichten für SVHC-Stoffe.
Für betroffene RAMPA-Produkte stellen wir die SCIP-Einträge hier transparent zur Verfügung.
Wir halten uns an die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU!
Neben der REACH-Verordnung ist uns auch die Einhaltung der aktuellen RoHS-Richtlinie ein wichtiges Anliegen, über das wir Sie gerne transparent informieren. Die RoHS-Richtlinie (Restriction of certain hazardous substances) 2011/65/EU beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Verwendung unter anderem von Blei (PB) ist dadurch eingeschränkt. Um Ihnen einen optimalen Überblick über die Inhalte der RoHS-Richtlinie zu geben, zeigt die nachfolgende Tabelle die einzelnen Stoffgruppen auf.
Geräte, die nach dem 01.07.2006 auf den Markt gebracht werden, dürfen folgende Grenzwerte bestimmter Materialien nicht mehr überschreiten:
Tabelle: Stoffe, die Beschränkungen unterliegen, gemäß Richtlinie 2011/65/EU (Nr. 1 – 6) bzw. 2015/863/EU (Nr. 7 – 10) und ihre zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent.
*** Über die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU bestehen einige Ausnahmeregelungen für bestimmte Anwendungen, Bauteile und Werkstoffe. Unter anderem für Blei als Legierungselement in den Werkstoffen Stahl und Messing (Kupferlegierung). Hier liegt der Grenzwert für Stahl bei bis zu 0,35 Gewichtsprozent und für Messing (Kupferlegierung) bei bis zu 4 Gewichtsprozent (entspricht Anhang III der RoHS-Richtlinie).
Unsere RoHS Konformitätserklärung finden Sie hier.
Weitere Statements von RAMPA zu Verordnungen und Leitlinien
EU-Konfliktmineralien-Verordnung (EU) 2017/821: (EU) 2017/821:
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/821 verpflichten EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold (auch bekannt als 3TG) zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten in der Lieferkette im Hinblick auf die Herkunft der genannten Minerale und Metalle aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Unsere Produkte enthalten weder rezepturgemäß noch nach derzeitigem Informationsstand Materialien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
Stockholmer Übereinkommen / POP-Verordnung (EU) 2019/1021:
Die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 verbietet bzw. schränkt die Herstellung und die Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (engl. persistent organic pollutants) in der Europäischen Union stark ein. Unsere Produkte enthalten weder rezepturgemäß noch nach derzeitigem Informationsstand persistente organische Schadstoffe.
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK):
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bestehen aus mehrgliedrigen Ringen aus Kohlenstoff- und Wasserstoffatomen (meist Benzolringen), die über gemeinsame Seiten miteinander verbunden sind. Sie können in der Umwelt schlecht abgebaut werden (auch persistent genannt) und reichern sich in Organismen an (auch bioakkumulierend genannt). Unsere Produkte enthalten weder rezepturgemäß noch nach derzeitigem Informationsstand PAK.
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
Per- und polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine breite Klasse unterschiedlicher chemischer Verbindungen, die stabile Kohlenstoff-Fluor-Bindungen enthalten. Aufgrund ihrer einzigartigen und leistungsstarken Eigenschaften und begrenzten Alternativen wird diese vielfältige Familie von über 10.000 Stoffen in zahlreichen industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten eingesetzt. Das gegenwärtige Beschränkungsdossier der EU sieht ein komplettes Verbot aller PFAS (mit einer zeitlichen Befristung für sehr wenige Ausnahmen) ab 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vor. Die Beschränkung von PFAS kann bereits im Jahr 2025 in Kraft treten. Unseren Standard RAMPA Produkten werden nach derzeitigem Kenntnisstand weder in der Herstellung von Erzeugnissen noch in den Oberflächenbeschichtungen PFAS Substanzen zugefügt (Stand: November 2023).
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen rund um das Thema Material Compliance bei RAMPA! Wir beantworten Ihnen vollumfänglich Ihre offenen Punkte zu RAMPAs Einhaltung umwelt- und materialspezifischer Vorgaben.
RAMPA steht für Qualität und bedient auch in diesem Kontext einen hohen Standard. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Good idea. Let’s make it!